Stellungnahmen

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich

16. Juni 2026. Der Referentenentwurf für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht unter anderem zwei grundlegende Änderungen der bisherigen Befristungspraxis im Wissenschafts-bereich vor:

  1. Die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge und
  2. den Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung.

In der Qualifizierungsphase vor der Promotion soll die Mindestvertragslaufzeit für einen Erstvertrag drei Jahre betragen. Dies soll künftig auch dann gelten, wenn die Finanzierung der Stelle aus Drittmitteln erfolgt, und insbesondere auch dann, wenn die drittmittelfinanzierte Stelle einen deutlich kürzeren Zeithorizont als drei Jahre hat. 

Erst wenn die für die jeweilige Qualifizierungsphase (vor oder nach der Promotion) vorgesehene Befristungsdauer ausgeschöpft ist, sollen künftig die Regelungen für die Drittmittelbefristung greifen können, die eine weitere Befristung zulassen, sofern die Beschäftigung im Rahmen des bewilligten Projekts erfolgt und sich an dessen Dauer orientiert. 

Stellungnahme des hlb Brandenburg zu möglichen Änderungen des Landeshochschulgesetzes

13. Juni 2022. Die geplanten Änderungen des Landeshochschulgesetzes lassen erkennen, dass das Land Brandenburg wichtige Impulse zur Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) setzen möchte. Besonders hervorzuheben ist hier die Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für HAW, mit dem das Landeshochschulgesetz an Vorbilder in den Hochschulgesetzen anderer Bundesländer, wie Berlin, Hessen, NRW und Sachsen-Anhalt anschließt.

Dies ist ein wichtiger und konsequenter Schritt, der die angewandte Forschung im Land Brandenburg und deren Vernetzung mit Partnern in der Region, in Wirtschaft und Gesellschaft, weiter stärken kann. Wie die nachfolgende Einzelkritik aufzeigt greift die geplante Einführung des Promotionsrechts für die brandenburgischen HAW jedoch zu kurz. Wünschenswert wäre die Verankerung des Promotionsrechts direkt an forschungsstarken HAW, so wie dies beispielsweise in Hessen und Sachsen-Anhalt der Fall ist.